Arbeitssicherheitsbelehrung

Arbeitssicherheitsbelehrung - Arbeitssicherheit - Belehrung - Bauleitung - Bauleiter

Die Arbeitssicherheitsbelehrung auf der Baustelle

Die Belehrung über die Arbeitssicherheit in Abstimmung mit dem Bauherrn und dessen Vertreter der Bauleiter wird der Polier miteinbezogen.

Wird die Belehrung über Arbeitssicherheit nicht durchgeführt, und es geschieht ein Unfall, dann haftet der angestellte Bauleiter für eventuelle Versäumnisse strafrechtlich und unmittelbar.

Der jeweilige Arbeitgeber (Planungsbüro bzw. Bauunternehmen) haftet im Normalfall zivilrechtlich.

Der amtlich benannte Bauleiter

Der amtlich benannte Bauleiter ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Bausstelle und für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle verantwortlich.

Der amtlich benannte Bauleiter führt regelmäßig Belehrungen der auf der Baustelle anwesenden Bauarbeiter durch.

Der amtlich benannte Bauleiter wird sofort einschreiten, wenn in seinem sichtbaren Bereich Montagen durchgeführt werden, die der Arbeitssicherheit nicht entsprechen.

Der Bauführer oder Polier

Der Bauführer oder Polier handelt im Namen des Firmeninhabers.

Er ist damit in der Regel für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen verantwortlich.

Ist der Bauführer nicht ständig anwesend, so übernimmt der ständige Vertreter die Belehrung über die Arbeitssicherheit.

Dem Polier obliegt auch die Führung der gewerblichen Mitarbeiter.

Die Belehrung über die Arbeitssicherheit bezüglich der Einweisung für die Baumaschinen, Schalung, Rüstung, Gerüste und Baustofflagerung sind rechtzeitig durchzuführen.

©Deutscher Bauzeiger 13.2.2 Bauen - Bauleitung - Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsbelehrung