Arbeitsschutzunterweisung
Arbeitsschutzunterweisung – Arbeitsschutz – Unterweisung – Gewerke – Arbeitssicherheit
Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
Die am Bau tätigen Firmen müssen als Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig und ausreichend über die Sicherheit auf der Baustelle und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle unterweisen.
Die am Bau tätigen Firmen müssen als Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei der Einstellung mit einer Erstunterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz über die Grundregeln im Arbeitsschutz unterweisen.
Die Erstunterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss bei Änderungen im Montageablauf, bei neuen technischen Hilfsmitteln oder Baustoffen durchgeführt werden.
13.2.2 Bauen – Bauleitung – Arbeitssicherheit – Arbeitsschutzunterweisung