Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit - Baustellenverordnung - Arbeitsschutz - Arbeitsschutzgesetz - Gesundheitsschutz - Baustelle

Arbeitssicherheit Baustellenverordnung

Die Baustellenverordnung richtet sich an den Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens.

Als Veranlasser trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben.

Deshalb ist er zur Einleitung und Umsetzung der in der BaustellV verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutz maßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Bauausführung verpflichtet.

Wesentliche Maßnahmen nach BaustellV sind

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
  • Übermittlung einer Vorankündigung an die zuständige Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für Arbeitsschutz)
  • Bestellung eines geeigneten Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

©Deutscher Bauzeiger 13.1.1 Bauen - Bauleitung - Arbeitssicherheit