Barrierefrei Bauen aaRdT

Barrierefrei - Bauen - aaRdT - Anerkannte - Regeln - Technik - DIN - Normen - Vorschriften

Der Begriff anerkannte Regeln der Technik

Bei dem Begriff der allgemein anerkannten Regeln der Technik handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff.

Eine Definition des Begriffs allgemein anerkannter Regeln der Technik findet sich nicht im Gesetz, obwohl in einigen Regelungen dieser Begriff verwendet wird.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DIN und anderen Normen.

Vielmehr gehen die allgemein anerkannten Regeln der Technik über die allgemeinen technischen Vorschriften, wozu auch die DIN-Normen gehören, hinaus.

Für Bauleistungen wird aufgrund der Dauerhaftigkeit des Werkes sowie des Kenntnisstandes der Ausführenden, in der Regel die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, gefordert.

Anerkannte Regeln der Technik für barrierefreies Bauen

Die anerkannten Regeln der Technik und die geltenden DIN-Normen für barrierefreies Bauen sind als verbindliche Vorschriften für öffentliche Bauten und Altersheime oder Pflegeheime ausgelegt.

Die anerkannten Regeln der Technik für barrierefreies Bauen im privaten Bauen orientieren sich an den Anforderungen des Bauherrn.

Die geltenden DIN-Normen für barrierefreies Bauen im privaten Bereich umzusetzen wäre zu teuer.

©Deutscher Bauzeiger 5.2.2 Bauen - Bauleitung - Anerkannte Regeln der Technik - Barrierefrei Bauen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aaRdT

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