Wasserhaltung geschlossen

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Geschlossene Wasserhaltung

Die geschlossene Wasserhaltung wird vor allem angewandt, wenn der Grundwasserspiegel unter der Baugrube sehr hoch ist.

Ihren Namen hat sie davon, dass im Gegensatz zur offenen Wasserhaltung das Wasser nicht sichtbar, sondern im Erdreich mittels Leitungen, Rohren und Drainagen abgeführt wird.

Bei der geschlossenen Wasserhaltung erfolgt die Absenkung des Grundwassers verdeckt und vor Aushub der Baugrube.

Bei der geschlossenen Wasserhaltung kann es zu Problemen an bestehenden Gebäuden kommen, Setzungen oder Grundbruch.

Deshalb sollte vor den geplanten Wasserhaltungsmaßnahmen bei der bestehenden Nachbarbebauung unbedingt eine Beweissicherung durchgeführt werden.

Die geschlossene Wasserhaltung ist nicht nur die technisch aufwändigere Methode, sondern auch die teurere Methode, Grundwasser abzusenken.

Bei Fließ- und Feinsand wird eine geschlossene Wasserhaltung mit Vakuumverfahren eingesetzt.

Die Genehmigung der geschlossenen Wasserhaltung bei der Wasserbehörde

Die Durchführung einer geschlossenen Wasserhaltung bedarf der Genehmigung, da in der Umgebung der lokale Grundwasserspiegel erheblich abgesenkt wird.

Für die Grundwasserhaltung sowie für die Einleitung des Baugrubenwassers in ein Gewässer oder den öffentlichen Kanal können unterschiedliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zustimmungen erforderlich werden.

Daher muss hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde beantragt werden.

Bei großen Baugruben

Wenn der Grundwasserspiegel mehr als 30 cm über der Sohle steht, ist eine Grundwasserabsenkung erforderlich.

Je nachdem, wie groß die betroffene Baugrube ist, wie die örtlichen Begebenheiten sind und welcher Bodenaufbau mit welchem k-Wert Durchlässigkeit vorherrschen, wird mittels Schwerkraft- oder Vakuumbrunnen abgesenkt.

Man baut eine Brunnengalerie mittels Spüllanzen längs der Baugrube und senkt das Grundwasser längs der Baugrube ab.

Um den Grundwasserspiegel abzusenken, werden bereits vor Baubeginn mehrere vertikale Brunnen in die Baugrube gesetzt, Rohrleitungen verlegt und entsprechende Pumpen installiert.

Bei der geschlossenen Wasserhaltung werden Bohrbrunnen in einem Abstand von 5 bis 15 cm angelegt und ständig abgepumpt.

Bei Bedarf werden mehrere Brunnen geschlossen rund um die Baugrube angeordnet.

Bei kleinen Baugruben

Bei kleinen Baugruben und/oder gut wasserdurchlässigem Boden kann ein Einzelbrunnen ausreichen; dieser wird dann innerhalb der späteren Baugrube gesetzt.

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