Wasserhaltung Planung

Wasserhaltung - Planung – Baugrube – Wasserhaltungsmaßnahmen - Wasserhaltungsarbeiten

Wasserhaltungsarbeiten in der Baugrube

Wenn Wasser in die Baugrube einsickert, muss es abgeleitet oder herausgepumpt werden.

Diese Maßnahmen nennt man Wasserhaltung.

Es wird zwischen offenen und geschlossenen Wasserhaltungsmaßnahmen unterschieden.

Durch Ausschwemmungen können Setzungsschäden entstehen.

Deswegen ist Wasser in der Baugrube in jedem Fall zu vermeiden.

Wasserhaltungsarbeiten und das Einleiten von Wasser in Gewässer oder in die Kanalisation unterliegen den jeweiligen Landesgesetzen.

Wasserhaltungsarbeiten brauchen eine offizielle Erlaubnis.

Diese Erlaubnis kann in der Wasserbehörde beantragt werden.

Wasserhaltungsarbeiten sollen so kurz wie möglich stattfinden.

Bei Wasserhaltungsarbeiten müssen Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen getroffen werden.

Planung der Wasserhaltungsarbeiten in der Baugrube

Alle Wasserhaltungsmaßnahmen erfordern eine sorgfältige Planung.

Die Grundwasserbedingungen müssen vorher bekannt sein.

Die Fließrichtung des Grundwassers muss bekannt sein.

Die Bodenbeschaffenheit muss bekannt sein.

Schäden an der umliegenden Bebauung durch die Wasserhaltungsarbeiten müssen vermieden werden.

Bei starkem Wasserdrang muss die Baugrube außerdem durch Erdwälle aus fettem Lehm, Dämme oder Holz- bzw. Stahlwände umschlossen werden.

©Deutscher Bauzeiger 31.2.1 Bauen - Baugrube - Wasserhaltung – Wasserhaltung Planung

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