Verdrängungspfähle

Verdrängungspfähle - DIN EN 12699 - DIN EN 1997 (EC 7) - Pfahlgründung - Pfahl - Baugrund

Verdrängungspfähle nach DIN EN 12699 2015-07

Die Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau kann durch die natürliche Variabilität des Baugrundes häufig erschwert und verzögert werden, was für den Bauherrn ungewollte Kosten bedeutet.

Um das Baugrundrisiko zu minimieren, ist in der DIN EN 1997 (EC 7) und DIN EN 12699 eine Dokumentation der Pfahleinbringung gefordert, wodurch die Planung verifiziert werden kann.

Mit Pfahlgründungen werden Einwirkungen aus Bauwerken in tieferliegende tragfähige Bodenschichten eingeleitet.

Im Bedarfsfall können zur Traglaststeigerung Fuß- und Mantelverpressungen durchgeführt werden.

Die Verdrängungspfähle als Baugrubensicherung

Die Pfähle werden durch Rammen, Einrütteln, Einpressen, Eindrehen oder durch eine Kombination dieser Verfahren in den Baugrund eingetrieben.

Die Verdrängungspfähle haben folgende Eigenschaften

Sollen die geförderten Bodenmengen minimiert werden (z.B. bei Kontaminationen), bieten sich Verdängungspfähle nach DIN EN 12699 an, bei denen der Boden nicht gefördert, sondern seitlich verdrängt wird.

Die Verdrängungspfähle Konstruktion

Besteht die Gefahr einer Überbeanspruchung des Pfahls kann im Voraus eine Studie zur Einbringbarkeit mittels einer Wellengleichungsanalyse ausgeführt werden.

Mit dieser Methode kann der Zusammenhang zwischen dem gewählten Rammsystem, den Bodenkenngrößen und den Spannungen im Pfahl während der Rammung untersucht werden.

Mit Hilfe der Ergebnisse kann das optimale Rammsystem (z.B. Hammergewicht) festgelegt werden, da sowohl die Pfahlintegrität als auch die Wirtschaftlichkeit beeinflusst werden.

©Deutscher Bauzeiger 22.2.23 Bauen - Baugrube - Verbauarten - Verdrängungspfähle

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