Unterfangungswände DIN 4123

Unterfangungswände - DIN 4123 - Standsicherheit - Baugrubensicherung - Gründungsarbeiten - GK1 - GK2 - GK3

Unterfangungsarbeiten

Nicht fachgerecht geplante und ausgeführte Unterfangungen sowie Gründungsarbeiten im Einflussbereich bestehender Gebäude können die Standsicherheit beeinträchtigen.

Die Unterfangungswände nach DIN 4123 als Baugrubensicherung

Bei Gründungsarbeiten direkt neben einer bestehenden Bebauung kann es erforderlich werden, Fundamente kurzfristig bis zur Fundamentunterkante freizulegen.

Bei direkt neben dem bestehenden Bauwerk hergestellten Baugruben müssen die vorhandenen Fundamente unterfangen werden.

Sofern keine Spezialtiefbauverfahren eingesetzt werden, dürfen diese Arbeiten nur abschnittweise nach DIN 4123 ausgeführt werden.

Unterfangungswände erstellen

Instandsetzung von vorhandenem Mauerwerk oder vorhandenen Beton.

Kraftschlüssiges Schließen von Rissen, vorhandenem Mauerwerk oder vorhandenen Beton welche die Standsicherheit beeinträchtigen.

Rückverankerung gefährdeter Gebäudeteile gegen Gebäudeteile, die nicht im Einflussbereich der geplanten Baumaßnahme liegen.

Versteifen von Wänden, deren Scheibenwirkung in Frage gestellt ist, z.B. durch Ausmauern von Öffnungen oder Anbringen von Zangen.

Verbesserung oder Sicherung des Verbundes zwischen dem zu unterfangenden vorhandenem Mauerwerk oder vorhandenen Beton, Wand und deren Querwänden, Decken und gegebenenfalls der Kellersohle.

Abstützen gefährdeter Gebäudeteile durch Aussteifungen gegen benachbarte Bauwerke oder andere Widerlager, wobei die auftretenden waagerechten und senkrechten Kräfte nur in Höhe von Massivdecken bzw. in aussteifende Querwände oder in Fundamentbalken bzw. Fundamentplatten eingeleitet werden dürfen.

Aussteifen oder Verankern des bestehenden Gebäudes gegen bereits fertiggestellte Teile des neuen Gebäudes.

Die Konstruktion der Unterfangungswände nach DIN 4123

Änderungen in der Neufassung vom April 2013

Der wichtigste neue Punkt ist, dass die geotechnischen Kategorien festgelegt wurden.

GK 1, Ausschachtung

Danach ist die Ausschachtung neben dem Bestand bis zu den im Abschnitt 7 (Ausschachtung) festgelegten Grenzen in die Geotechnische Kategorie 1 zu stellen.

Das ist insofern problematisch, als unter Absatz 7.5 gesagt wird, dass erforderlichenfalls während des Aushubes am Bestand Messungen durchzuführen sind.

Das gehört aber nach DIN 1054 eigentlich unter die GK 3.

GK 2, Gründung nach Abschnitt 8

Wenn also neben dem bestehenden Fundament gegründet wird, handelt es sich danach um die GK 2.

Das ist also der Fall, wenn das alte Fundament nicht tiefer geführt werden muss.

Auch hier findet sich unter 8.5 der Hinweis auf die Beobachtungsmethode, die eigentlich der GK 3 zugeordnet werden muss.

GK 3 und GK 2, Unterfangung nach Abschnitt 9

Je nach Schwierigkeitsgrad der eigentlichen Unterfangung soll sie der GK2 oder GK 3 zugeordnet werden.

©Deutscher Bauzeiger 22.2.22 Bauen - Baugrube - Verbauarten - Unterfangungswände nach DIN 4123

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