Magnum Verbau

Magnum Verbau - Magnumverbau - Magnumklasse - Baugrubensicherung - Stahlverbauplatten

Magnum Verbau

Dank der enormen Angebots- und Systemvielfalt in der Medium- und Magnum-Klasse, wird der Magnum Verbau für jegliche Anforderungen vorgehalten.

Magnum Verbau als Baugrubensicherung

Beim Verbau werden zwei großformatige Stahlverbauplatten als komplette Einheit in den bereits ausgehobenen Graben eingestellt und zwischen diesen angebrachte Spindeln gegen die Grabendwände gepresst.

Magnum Verbau hat folgende Eigenschaften

Der Verbau der Magnum Klasse macht die Verlegung von Rohren mit großem Durchmesser oder langen Abmessungen besonders wirtschaftlich.

  • Wirtschaftliche Verbaulösung z. B. zur Verlegung großer oder langer Rohre
  • Spreizensystem kompatibel mit Leicht- und Medium-Verbau
  • Aufsatzplatten kompatibel mit Medium-Verbau

Magnum Verbauboxen Konstruktion

Der Verbau ist auch für den Einsatz bei nicht standfesten Böden geeignet.

Durch die gelenkig gelagerten Streben kann der Verbau im Absenkverfahren kraftschlüssig eingebracht werden.

Der Verbau unterscheidet sich in seiner Plattendicke und Belastbarkeit.

Magnum Verbau Konstruktion Wiederverwendung

Er lässt sich leicht und schnell zerlegen und auch wieder auf einer anderen Baustelle zusammen setzen.

Arbeitsschutz und Allgemeine Hinweise nach DIN EN 13331-1/-2

Der Transport ist möglichst bodennah durchzuführen.

Anschlagmittel (Kettenart und -stärke, Lasthaken) müssen in ihrer Auswahl auf das zu transportierende Gewicht (z.B. Box oder Gleitschiene) abgestimmt sein.

Es sind ausschließlich Lasthaken mit Sicherungsfalle zu benutzen, um ein unbeabsichtigtes Aushängen der Last beim Heben, Ziehen oder Transportieren zu verhindern.

Ziehen der Lasten DIN EN 13331/1 Abschnitt 7.4.16

Die Last muss so angeschlagen sein, dass eine waagerechte Lage des Verbau gegeben ist und Pendelbewegungen während des Transportes auf ein Minimum reduziert werden.

Der Verbau ist nur auf ebenem und festem Boden abzusetzen.

Der Aufenthalt im Schwenkbereich des Baggers / Kranes und unter schwebenden Lasten ist verboten.

Ein Lastführer darf sich nur vorne links des Baggers aufhalten, mit ständigem Sichtkontakt zum Maschinenführer.

Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist grundsätzlich verboten!

Es ist die Betriebssicherheitsverordnung sowie die UVV-Hebezeuge zu beachten!

Betriebssicherheitsverordung §10

Die vorgeschriebene Überprüfung der Arbeitsmittel im Kanalbau nach §10 der Betriebssicherheitsverordung ist regelmäßig durchzuführen.

  • nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften
  • durch eine zertifizierte Firma

©Deutscher Bauzeiger 22.2.11 Bauen - Baugrube - Verbauarten - Magnum Verbau

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