Gestufter Linearverbau

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Gestufter Linearverbau

Beim ortbetontauglichen, für alle Baumaßnahmen flexibel einsetzbaren Linearverbau bleibt der Boden außerhalb des Grabens weitgehend unberührt, Bebauung und Verkehrsfluss werden nicht beeinträchtigt.

Mit dem gestuften Linearverbau lassen sich diese Vorteile auch für Arbeiten in größeren Tiefen nutzen.

Effektiver, schneller, qualitativ besser und gleichzeitig spürbar wirtschaftlicher arbeiten.
Mit diesen Umschreibungen lassen sich die Vorteile des Linearverbaus auf den Punkt bringen.

Der Gestufte Linearverbau als Baugrubensicherung

  • Wirtschaftliche Verbaulösung bei tieferen und breiteren Baugruben
  • Geringe Rückbaukräfte
  • Grabenbreite in jeder Bauphase gleich
  • Ortbetontauglich
  • Ideal für den innerstädtischen Bereich

Der Gestufte Linearverbau hat folgende Eigenschaften

In senkrecht eingebauten Schienen werden Verbauplatten so gehalten, dass sie aneinander vorbeigleiten können. Fertig eingebaut ergibt sich ein gestuftes Verbausystem.

Statt fest positionierter Gelenkspreizen halten beim Linearsystem biegesteife Laufwagen die Träger und damit die Verbauplatten im Graben auf Abstand.

Und zwar so, dass die gewünschte Grabenbreite in jedem Bauzustand gleich bleibt. Alles läuft linear, immer genau im gleichen Abstand zur gegenüberliegenden Seite.

Der Gestufte Linearverbau Konstruktion

Die kurzen Dielen werden gestuft in ebenfalls gestuft angeordneten Dielenkammern geführt.

Die Dielenkammern wiederum laufen abgestützt in speziellen Trägern, die sich bereits im E+S Linearverbau bewährt haben.

So entstehen zwei aneinander vorbeilaufende Dielenwände, die unabhängig voneinander gezogen werden können, für Tiefen von mehr als 7,00 m.

Gestufter Linearverbau Schalung für den Ortbeton

Häufig wird der Linearverbau auch als Schalung für den Ortbeton eingesetzt.

Die Verbauplatten werden dazu mit einer entsprechenden Verkleidung geschützt und der Beton eingebracht.

Kriterien zur Ausmusterung von Teilen und Anweisungen zur Reparatur

Grundsätzlich sind alle Verbauteile vor dem Einsatz auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. Kriterien zur Ausmusterung von verschlissenen oder beschädigten Teilen sind z.B.:

  • fehlende Teile wie z.B. Muttern, Schrauben, Rungen, Bolzen, Stabilisatoren
  • Gebrochene Teile wie z.B. Spindeln, Bolzen, Spreizen Systeme allgemein
  • Bei stark deformierten oder verformten Teilen oder bei Löchern z.B. im Plattenkörper ist im Zweifel Rücksprache mit dem Hersteller zu halten.

Es gelten die Anforderungen der Betriebssicherungsverordnung.
Arbeitsschutz und Allgemeine Hinweise nach DIN EN 13331-1/-2

Betriebssicherheitsverordung §10

Die vorgeschriebene Überprüfung der Arbeitsmittel im Kanalbau nach §10 der Betriebssicherheitsverordung ist regelmäßig durchzuführen.

  • nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften
  • durch eine zertifizierte Firma

©Deutscher Bauzeiger 22.2.9 Bauen - Baugrube - Verbauarten - Gestufter Linearverbau

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