Berliner Verbau rückverankert

Berliner Verbau -  rückverankert - Verankerung - Verbauträger - Bohrgeräte - Erdbohrungen

Der Berliner Verbau

Der Berliner Verbau ist eine kostengünstige Lösung zur sicheren Umschließung einer Baugrube.

Der Berliner Verbau als Baugrubensicherung rückverankert

Als Berliner Verbau bezeichnet man die Sicherung der Wände einer Baugrube.

Der Verbau verhindert das Einbrechen und Nachrutschen von Erdreich.

Der Berliner Verbau rückverankert hat folgende Eigenschaften

Beim Bau eines Berliner Verbau gibt es unterschiedliche Lösungen

Diese unterscheiden sich bereits bei der Vorbereitung der Bohrlöcher.

Für die Einbringung der Verbauträger können zwei Arten von Bohrgeräten verwendet werden.

  • Erdbohrungen auch mit einem leichten und einfacher zu transportierenden Bagger mit Freireiterbohrgerät bewältigen.
  • Erdbohrungen auch mit einem großen Drehbohrgerät mit dem man sehr große Bohrtiefen auch in festen Böden erreichen kann.

Der Berliner Verbau rückverankert

Der rückverankerte Berliner Verbau mit einer zusätzlichen Verankerung ist immer zu empfehlen bei Baugrubenhöhen von mehr als 4 m.

Der Berliner Verbau Konstruktion rückverankert

Hierzu werden Stahlträger in den Boden gebracht (Rammen oder Bohren) und anschließend parallel zur Ausschachtung:

  • Holzbohlen (Berliner Verbau mit Holzausfachung)
  • Spritzbeton (Berliner Verbau mit Spritzbeton)
  • Stahlplatten (Berliner Verbau mit Stahlausfachung)

zwischen Trägern eingebaut.

Der Berliner Verbau Konstruktion Wiederverwendung

Nach Fertigstellung der unteren Gebäudeteile können die Stahlträger herausgezogen und auf einer anderen Baustelle wieder verwendet werden.

Kriterien zur Ausmusterung von Teilen und Anweisungen zur Reparatur

Grundsätzlich sind alle Verbauteile vor dem Einsatz auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.

Betriebssicherheitsverordung §10

Die vorgeschriebene Überprüfung der Arbeitsmittel im Kanalbau nach §10 der Betriebssicherheitsverordung ist regelmäßig durchzuführen:

  • nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften
  • durch eine zertifizierte Firma

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