Rüttelstopfverfahren

Rüttelstopfverfahren - RSV - Schotterpfähle - Tiefenrüttler - Kiessäulen - Schottersäulen - Rütteldruckverfahren

Rüttelstopfverfahren RSV

Die sogenannten Schotterpfähle werden nach dem Rüttelstopfverfahren hergestellt.

Der hierfür verwendete Tiefenrüttler wurde im Prinzip bereits 1934 von der Firma Keller-Grundbau zum Patent angemeldet.

Schotterpfähle werden verwendet für Böden mit mehr als 10 bis 15% Feinkornanteil Ø < 0,06 mm.

Diese Böden mit mehr als 10 bis 15% Feinkornanteil werden mit dem Rüttelstopfverfahren verbessert, indem zunächst der Tiefenrüttler einen Hohlraum im Boden erstellt, der anschließend mit Kies oder Schotter ausgefüllt wird.

Hierdurch entstehen im Baugrund Kiessäulen oder Schottersäulen.

Die Zusammendrückbarkeit des Baugrundes verringert sich und die Scherfestigkeit des Baugrundes erhöht sich.

Anwendung des Rüttelstopfverfahrens

Das Rüttelstopfverfahren kann bei den unterschiedlichsten Bodenarten angewandt werden.

Entwickelt wurde es jedoch, um auch bindige, wassergesättigte Böden zu verbessern, bei denen das Rütteldruckverfahren nicht mehr eingesetzt werden kann.

Das Rüttelstopfverfahren wird für die unterschiedlichsten Gründungen eingesetzt.

©Deutscher Bauzeiger 58.2.10a Bauen - Baugrube - Tiefenverdichtung - Rüttelstopfverfahren RSV