Revisionsschacht Größe

Revisionsschacht - Größe - Kanäle - Richtlinie - DN - Schächte - DIN - Rohrdurchführung

Die Größe für Revisionsschacht, Anschlusskanäle und die Anbindung an öffentliche Kanäle

Die technische Richtlinie gilt für die Planung und Realisierung von Anschlusskanälen DN 150 und DN 200 sowie von Revisionsschächten gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinden.

Sie beinhaltet Planungs- und Ausführungsgrundsätze für die Realisierung von Anschlusskanälen und Revisionsschächten sowie von Anbindungen an öffentliche Kanäle.

Sie gilt sinngemäß auch für den direkten Anschluss von Grundstücksleitungen auf Privatgrundstücken befindlichen öffentlichen Kanälen.

Um die Anfahrbarkeit zu gewährleisten, sollten Revisionsschächte vorzugsweise im Bereich von Einfahrten angeordnet werden.

Grundsätzlich sind Schächte mit belüfteten Deckeln und offenen Gerinnen auszuführen.

Ausgenommen hiervon sind Revisionsschächte in Überflutungsgebieten.

Sofern die Abdeckung des Revisionsschachtes unterhalb der Rückstauebene liegt, kann folgendermaßen verfahren werden:

  • Vorzugsvariante: geschlossene Rohrdurchführung mit Reinigungsöffnung
  • Alternativvariante: offenes Schachtgerinne, Deckel tagwasserdicht und rückstausicher ausführen oder Schacht bis über die Rückstauebene ausführen.

Folgende Grundsätze sind für die Errichtung und Ausrüstung von Revisionsschächten zu beachten:

  • Verwendung von Beton-Fertigteilschächten nach DIN V 4034 oder aus Kunststoff
  • Mindestschachtdurchmesser:
  • Revisionsschächte bis 2 m Tiefe: DN 800
  • Revisionsschächte größer 2 m Tiefe: DN 1000
  • bei Notwendigkeit von innenliegenden Abstürzen mindestens DN 1000
  • Abdeckung und Auflager in Abhängigkeit der Verkehrslasten nach DIN EN 124, Herstellung mindestens plan Oberkante Gelände
  • Abdichtung der Schachtteile mit Elastomeren nach DIN 4060
  • Auftritt in Höhe des Rohrscheitels, 1:20 zum Gerinne geneigt
  • Ausbildung der Schachtsohle mit Gefälle zum öffentlichen Kanal
  • Fließgerinne mit glatter Oberfläche unter Beachtung des Rohrleitungsmaterials,

z. B.: Steinzeughalbschalen, Klinker, Beton, nicht für Schmutzwasser, Kunststoff/GFK, auch für Auftritt

  • Offenes Schachtgerinne, außer bei Lage der Abdeckung unterhalb der Rückstauebene s.o.
  • Schmutzfänger aus feuerverzinktem Blech (DIN 4271 T. 1; DIN 19584 T. 1) bei Abdeckungen mit Lüftungsöffnungen
  • Schmutzwasser darf grundsätzlich nicht frei fallen. Absturzhöhen bis 0,6 m sind zu vermeiden, Leitung tiefer legen und sohlgleich führen oder Einbau von Formstücken.

Bei Absturzhöhen größer 0,6 m ist vorzugsweise ein innenliegender Absturz auszubilden.

  • werkseitig eingebaute zweiläufige Steigeisengänge nach DIN 1212 Teil 2 Guss mit profilierter Auftrittsfläche; Steigbügel sind nicht zulässig

Der Mindestdurchmesser des Revisionsschachtes beträgt in diesen Fällen DN 1000.

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