Revisionsschacht

Revisionsschacht - Revision - Schacht - Kontrollschacht - Grundstücksgrenze

Der Revisionsschacht

Der Revisionsschacht ist der erste erforderliche Schacht auf dem Privatgrundstück nach der Grundstücksgrenze und gewährleistet das problemlose Warten und Instandhalten der Grundstücksentwässerungsanlage.

Für den Revisionsschacht müssen vom Institut für Bautechnik zugelassene Schachtsysteme verwendet werden. Bei einer Tiefe von mehr als 1,50 Meter können Schachtdurchmesser ab einschließlich 400 Millimetern verwendet werden.

Die Anordnung für den Revisionsschacht erfolgt in der Regel ca. 1 bis 2 Meter hinter der Grundstücksgrenze.

Abweichungen sind möglich bei der Anordnung für den Revisionsschacht.

Nach dem Revisionsschacht müssen für die Grundstücksentwässerungsanlagen zugelassene Schachtsysteme und Kanalrohrmaterialien eingesetzt werden.

In Sonderfällen kann der Revisionsschacht entfallen:

  • bei innerstädtischer Reihenhausbebauung
  • bei Platzmangel wie Abstand von Gebäudekante zur Straße zu klein.
    Meistens bei zu engen Gehwegen.

Folgende Bedingungen müssen in Summe erfüllt sein:
Vom Gebäudeaustritt bis zum Hauptkanal ist ein Abstand von maximal 15 Metern einzuhalten, DIN 1986 Pkt. 6.5.5.

Der Revisionsschacht ist Teil der öffentlichen Einrichtung

Der Revisionsschacht ist Bestandteil der kommunalen Abwasserentsorgung.

Der Grundstückseigentümer ist für alle Grundleitungen auf dem Grundstück bis zum Revisionsschacht verantwortlich.

Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, einen Revisionsschacht bzw. eine Reinigungsöffnung auf dem Grundstück zu schaffen.

Der Revisionsschacht ist der erste erforderliche Schacht auf dem Privatgrundstück nach der Grundstücksgrenze.

Der Revisionsschacht ist ein Kontrollschacht. Über ihn kann eingestiegen werden und er dient der Überprüfung und Reinigung von Rohrleitungen.

Der Revisionsschacht gewährleistet das problemlose Warten und Instandhalten der Grundstücksentwässerung.

Ausführung Revisionsschacht

Revisionsschächte bestehen in der Regel aus Betonfertigteilen.

Neuerdings werden auch Revisionsschächte aus Kunststoff eingebaut.

Grundsätzlich sollte der Revisionsschacht mit belüfteten Deckeln ausgeführt werden.

In den Revisionsschacht dürfen keine Rückstausicherungen eingebaut werden.
Er muss bis zur Rückstauebene wasserdicht ausgeführt werden.

Die Leitungen, die in den Revisionsschacht führen, müssen geradlinig und mit gleich bleibendem Gefälle verlegt werden.

Der Revisionsschacht ist mit einem Kanaldeckel verschlossen.

Der Kanaldeckel liegt plan im Gelände.

Lage Revisionsschacht

Der Revisionsschacht muss sich unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze, jedoch nicht weiter als 15 m vom öffentlichen Kanal entfernt befinden.

Der Revisionsschacht liegt in der Regel 1 bis 2 m hinter der Grundstücksgrenze und sollte im besten Fall im Bereich von Einfahrten liegen.

Der Revisionsschacht muss stets zugänglich gehalten werden; er muss regelmäßig kontrolliert und gewartet werden und muss von schweren Fahrzeugen befahrbar sein können.

Für den Revisionsschacht dürfen nur zugelassene Schachtsysteme verwendet werden.

Bei der Errichtung eines Gebäudes muss nicht zwangsläufig ein Revisionsschacht angelegt werden.

Für Revisionsschächte in Überflutungsgebieten gelten besondere Regeln.

©Deutscher Bauzeiger 78.1.1 Bauen - Baugrube - Revisionsschacht