Pfahlköpfe kappen

Pfahlköpfe kappen - Bohrpfähle kürzen - Bewehrungskorb - Beton - Pfahl - Bewehrung - Bewehrungseisen - Raupenseilsäge

Bewehrungskorb

In das fertige Bohrloch wird der Bewehrungskorb eingesetzt.

Der Bewehrungskorb ist so auszusteifen und aufzuhängen, dass er beim Transport, beim Einbau und beim Betonieren nicht bleibend deformiert wird.

Der Bewehrungskorb im Bohrloch wird mit Fertigbeton aufgefüllt und betoniert.

Der fertige Pfahl ragt über das Niveau der Gründungssohle heraus.

Pfahlköpfe Kappen

Nach der Aushärtungszeit werden die Pfahlköpfe mit dem Bagger freigelegt und es entsteht eine Säulenhalle.

In der oberen Zone bis etwa 0,5 m unter der Betonoberfläche kann der Beton von unzureichender Festigkeit sein.

Diese obere Zone des Betons ist nach Freilegen der Pfahlköpfe zu kappen.

Dabei darf die Struktur der Bewehrungseisen nicht zerstört werden.

Mit diesen Vorgaben setzen die Schneidspezialisten für das Kappen der Pfahlköpfe eine für solche Aufgaben spezielle Raupenseilsäge ein.

Mit dieser speziellen Raupenseilsäge wird mit hoher Präzision eine ebene Horizontalfläche geschnitten.

Der Raupentransporter kann auch auf weichem Untergrund gut fahren und eine stabile Standfläche für die Seilsäge gewährleisten.

Die Bewehrung und der Beton werden freigelegt für den monolithischen Anschluss an die Gründungsplatte.

Gegebenenfalls sind Bohrpfähle nach oben zu verlängern, damit nach dem Kappen der Pfahlköpfe einwandfreier Beton über die Solllänge vorhanden ist.

Die Bemessung der o.g. Gründungsformen ist im EC 7-1 geregelt.

Für die Ausführung und das Kappen der Pfahlköpfe gelten folgende gründungsformspezifische Normen:

DIN EN 1536: Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten

(Spezialtiefbau) – Bohrpfähle

DIN EN 12063: Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten

(Spezialtiefbau) - Spundwandkonstruktionen

DIN EN 12699: Ausführung spezieller geotechnischer Arbeiten

 (Spezialtiefbau) - Verdrängungspfähle

DIN EN 12794: Betonfertigteile - Gründungspfähle

DIN EN 14199: Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten

(Spezialtiefbau) - Pfähle mit kleinen Durchmessern

(Mikropfähle)

DIN 18301: VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) -

Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für

Bauleistungen (ATV); Bohrarbeiten

DIN 18304: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -

Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für

Bauleistungen (ATV); Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten 

©Deutscher Bauzeiger 56.2.10 Bauen - Baugrube - Pfahlgründung - Pfahlköpfe kappen