Öffentlicher Kanalanschluss

Kanalanschluss - öffentlich - Abwasserentsorgung - Kanalisation - Abwasseranschluß - Abwasserkanal

Der öffentliche Kanalanschluss

Die Abwasserentsorgung beginnt bei der Kläranlage und wird über die öffentliche Kanalisation bis zum einzelnen Grundstück geführt.

Der Kanalanschluss oder Abwasseranschluss von privaten Grundstücken darf nur von Tiefbauunternehmen hergestellt werden, die von der Gemeinde beauftragt werden.

Der Antragsteller erhält bei der Gemeinde die aktuelle Liste der zugelassenen Tiefbauunternehmen.

Weitere rechtliche Hintergründe können in der Abwassersatzung der jeweiligen Gemeinde nachgelesen werden.

Der private Kanalanschluss an den öffentlichen Abwasserkanal

Wer sein Abwasser in den öffentlichen Kanal entsorgen will, benötigt einen Kanalanschluss.

Jedes Grundstück muss unterirdisch mit einer eigenen Anschlussleitung an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden.

In Gebieten mit Mischsystem brauchen Sie für Ihr Grundstück nur eine Anschlussleitung an den öffentlichen Abwasserkanal.

In Gebieten mit Trennsystem brauchen Sie für Ihr Grundstück zwei Anschlussleitungen an den öffentlichen Abwasserkanal,

  • einen für das Schmutzwasser und
  • einen für das Niederschlagswasser

Im Trennsystem sind zwei getrennte Hauskontrollschächte für Schmutz- und Regenwasser erforderlich.

Jedes Gebäude erhält eigene Anschlüsse an den öffentlichen Kanal.

Einen Kanalanschluss bauen im öffentlichen Verkehrsraum

Bevor ein Grundstück erstmalig an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden kann, muss zuvor der Kanalanschluss im öffentlichen Verkehrsraum gebaut werden.

Die Kosten für den Kanalanschluss im öffentlichen Verkehrsraum trägt der Grundstückseigentümer.

Der fertige Kanalanschluss ist von der Stadtentwässerung abnehmen zu lassen, solange der Rohrgraben noch offen ist.

Wie Sie Ihr Grundstück gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation sichern erfahren Sie in einem Merkblatt, das von der Stadtentwässerung Reutlingen herausgegeben wurde.

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