Grundwasserabsenkung Verfahren

Grundwasserabsenkung - Verfahren - Flachbrunnen - Vauumentwässerung - Schwerkraftentwässerung

Grundwasserabsenkung nur mit wasserrechtlicher Erlaubnis

Die Grundwasserabsenkung bei der Errichtung von Baugruben, ist bei der zuständigen Wasserbehörde zu beantragen.

Im wasserrechtlichen Verfahren sind aber nicht nur die wasserhaushaltlichen Auswirkungen, sondern auch die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, z. B. auf die Standsicherheit benachbarter Gebäude und den Naturhaushalt zu berücksichtigen.

Grundwasserabsenkung Verfahren

Grundwasserabsenkung wird mit folgenden Verfahren durchgeführt.

Grundwasserabsenkung durch Flachbrunnen

Flachbrunnen werden mit selbstsaugenden Kreiselpumpen an der Oberfläche betrieben und können aus physikalischen Gründen nur bis maximal 7 m Saughöhe im Brunnen und einer durchschnittlichen Absenkung von 4 m im Aushubbereich eingesetzt werden.

Bei Brunnenfeldern werden mehrere Flachbrunnen mit selbstsaugenden Kreiselpumpen betrieben, die über Sammelleitungen miteinander verbunden sind.

Bei sehr geringer Durchlässigkeit des Untergrunds, beispielsweise bei Feinsanden und Schluffen (kf = 10-4 – 10-7 m/s), wird die Vakuumentwässerung angewendet.

Der Unterschied zur Schwerkraftentwässerung liegt darin, dass auf den Grundwasserleiter ein durch Pumpen erzeugter Unterdruck angelegt wird, der das Porenwasser zum Brunnen zieht.

Schwerkraftentwässerung

Bei der Schwerkraftentwässerung ist im Brunnenrohr der niedrigste Grundwasserstand, der durch den gravitativen Wasserfluss stets gespeist wird.

Die Pumpe erfüllt lediglich die Funktion der Wasserhebung und die des Abtransports durch die Rohrleitungen.

Spüllanzen können in der PDF nachgelesen werden.

©Deutscher Bauzeiger 42.1.1 Bauen - Baugrube - Grundwasserabsenkung Verfahren