Grundleitungen Entlüftung

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Grundleitung Entlüftung

Das Entwässerungssystem besteht aus Fallleitung, Grundleitung, Kontrollschacht und Anschlusskanal.

Grundsätzlich gilt in Deutschland immer noch, dass jede Fallleitung über das Dach geführt werden muss.

Das Entlüften der Grundleitungen geschieht über das Dach durch Dunstabzugsrohre, die die Luft zum Druckausgleich ansaugen.

Unten schiebt das aus der Fallleitung in die Sammelleitung stürzende Wasser eine gewisse Luftmenge vor sich her in die Grundleitung und somit in den öffentlichen Kanal.

Bezeichnung der Leitungsabschnitte

Anschlusskanal
Kanal zwischen dem öffentlichen Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze bzw. dem Übergabeschacht, erste Reinigungsöffnung auf dem Grundstück.

Die Bezeichnung Kanal zeigt, dass dieser Teil der Entwässerungsleitung bereits zur kommunalen Entwässerung zählt.

Grundleitung
Unzugänglich im Baukörper z.B. in der Grundplatte bzw. im Erdreich verlegte Leitung, die in der Regel das Abwasser dem Anschlusskanal zuführt.

Sammelleitung
Frei verlegte, liegende Leitung, z.B. im Keller, die das Abwasser aus Fall- und Anschlußleitungen sammelt und weiterleitet.

Fallleitung
Fallleitung, die das Abwasser aus den Geschossen sammelt und der Grund- oder Sammelleitung zuführt.
Die Fallleitung wird über das Dach entlüftet.

Einzelanschlußleitung
Leitung vom Geruchverschluss eines Entwässerungsgegenstandes bis zur weiterführenden Leitung.

Lüftungsleitung für Entwässerungsanlagen
siehe auch Lüftungssysteme, Leitung zur Be- und Entlüftung der Entwässerungsanlage.

Diese Leitungen dürfen kein Abwasser führen.

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