Grundleitungen Dichtheitsprüfungen
Grundleitungen - Dichtheitsprüfungen - DIN EN 1610 - Dichtheitsnachweis - Wasserdichtheitsprüfung
Grundleitungen Dichtheitsprüfungen nach DIN EN 1610
Grundleitungen oder Abwasserleitungen müssen wasserdicht gebaut werden.
Das bedeutet, dass bei einem späteren Dichtheitsnachweis der Nachweis erbracht werden muss, dass die Grundleitung nach DIN EN 1610 gebaut wurde.
Wasserdichtheitsprüfung der Grundleitungen für häusliches Abwasser
Werden bei einer optischen Inspektion Schäden festgestellt, erübrigt sich eine Wasserdichtheitsprüfung.
Ist wegen der Unzugänglichkeit der Grundleitungen keine optische Inspektion möglich, muss die Grundleitung mit dem einfachen Betriebsdruck, Oberkante tiefster Einlauf, oder die Rückstauebene auf Dichtheit hin geprüft werden.
In DIN 1986-30, 4.3 wurde aus Praktikabilitätsgründen für häusliches Abwasser als unterste Grenze für die Wasserdichtheitsprüfung die Oberkante tiefster Entwässerungsgegenstand, oder alternativ die Unterkante der Reinigungsöffnung in der Fallleitung, festgelegt.
Hier wurde also bewusst nicht das Aufbringen eines Wasserdrucks bis zum Horizont der Rückstauebene verlangt, um die Leitung nicht durch unnötige Druckbeaufschlagung undicht zu drücken.
Damit wird für den Dichtheitsnachweis von Grundleitungen, die nur häusliches Abwasser außerhalb der Schutzzone II in Wassergewinnungsgebieten führen, die Schadenserfassung nur durch eine optische Inspektion KA mit einer Kanalfernsehanlage akzeptiert.
Im Sinne der Norm gilt die vorhandene Leitung auch als dicht, wenn die Schadensbewertung mit einem als statisch (scherbenfrei, kein Rohrbruch, kein relevanter Muffenversatz)
und hydraulisch (freier, nicht verformter Rohrleitungsquerschnitt, kein Wurzeleinwuchs) keine Grundwasserinfiltration vorliegt als mängelfrei zu beurteilen.
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