Baugrund Torfbruch

Torfbruch - Torf - Baugrund - Kaufvertrag - Haftung - Gemeinde - Architekt - Bodengutachter

Bauen auf Baugrund mit Torf

Wenn Gemeinden Baugrund verkaufen, müssen sie den Käufer nicht auf Torfgrund hinweisen.

Es sei denn, die Gemeinde hat durch Bodenproben festgestellt, dass im Baugrundstück Torf vorhanden ist. So kann eine Haftung vom Käufer nach dem Kaufvertrag eingeklagt werden.

Bauherr und Torfbruch

Nach dem Einzug in ihr Traum-Eigenheim zeigten sich nach einem halben Jahr schon die ersten kleinen Risse. Der Bauherr wurde von seinem Architekten mit der Aussage, das sind Setzrisse, beruhigt.

Nach einem Jahr waren aus den kleinen Rissen größere Risse geworden.

Der Architekt lies an die Risse Bewegungsplomben anbringen und erklärte dem Bauherrn: „das Haus wird sicherlich zur Ruhe kommen“ und dann könnte man die Risse sanieren.

Jedes halbe Jahr werden im Haus Räume vermessen, um sicher zu gehen, dass der Familie nicht im wahrsten Sinne des Wortes die Decke auf den Kopf fällt.

Das Haus senkt sich immer tiefer in den Boden und neigt sich dreizehn Zentimeter nach Osten
Der Architekt: „wenn sich das Haus nicht mehr bewegt, müssen Sie nachträglich Pfahlfundamente machen lassen“.

Der Architekt und der Torfbruch

Was war der Grund für das Einsacken des Hauses in den Baugrund?

Der Architekt zum Bauherrn: „wie Sie wissen, haben Sie auf Torf gebaut und das ist immer ein Risiko“.

Der Architekt hatte geraten, statt einer aufwendigen Pfahlgründung die Baugrube bis auf drei Meter auszuheben und mit grauer Schlacke aufzufüllen wie im Straßenbau zugelassen.

Ein eingeschalteter Baugrundgutachter und der Torfbruch

Der eingeschaltete Baugrundgutachter kam zu dem Ergebnis, die Schlacke ist das Problem, die zieht nämlich 20 Prozent Feuchtigkeit aus dem Boden.

Im Straßenbau darf die Schlacke nur maximal 5 Prozent Feuchtigkeit aus dem Boden ziehen.

Der eingeschaltete Baugrundgutachter: „ wenn sich das Haus nicht mehr bewegt, müssen Sie nachträglich Pfahlfundamente unter das Haus bohren“.

Der Bauherr und die Sanierung

Das komplette Haus muss vom Bauherrn geräumt werden.

Im Erdgeschoss wird der gesamte Estrich entfernt.

Im Erdgeschoss werden durch die Bodenplatte Bohrungen gemacht.

In die Bohrungen der Bodenplatte werden Pfahlfundamente erstellt.

Kosten des Baufehlers cirka 80.000 Euro

Trotzdem bleibt das Haus für immer eine Bauruine zum späteren Abriss

©Deutscher Bauzeiger 8.2.7 Bauen - Baugrube - Erdarbeiten - Baugrund Torfbruch

weiterlesen Erdaushub