Entwässerung von Baustellen

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Die Entwässerung von Baustellen

Die zuständige Behörde prüft bei jedem Bauvorhaben die Maßnahmen, die für die Entwässerung vorgesehen sind.

Folgende Sachverhalte müssen behördlich geregelt sein:

  • Genehmigtes Einleiten von Bau-Abwasser in Oberflächengewässer
  • Genehmigtes Einleiten von Bau-Abwasser in die Kanalisation
  • Versickerung von Abwasser
  • Grundwasserhaltung und Baugrubenentwässerung

Merkblätter zur umweltgerechten Entwässerung von Baustellen sind bei der zuständigen Behörde erhältlich.

Die Methoden zur Entwässerung von Baustellen

Die Entwässerung von Baustellen kann mit Hilfe von Sickergräben und Drainagen reguliert werden.

Mit Pumpen kann verhindert werden, dass während der Rohbauphase Grundwasser in den Bereich der Baugrube eindringt.

Wassergefährdende Stoffe wie Treibstoff, Öl oder Chemikalien müssen in dichten, resistenten und überdachten Auffangwannen aufgestellt werden.

Es dürfen nur zugelassene Tanks mit entsprechenden Auffangwannen verwendet werden.

Verunreinigte Materialien müssen in Auffangbehältern, Mulden oder auf Kunststofffolien zwischengelagert werden.

Verunreinigungen und Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen müssen polizeilich gemeldet werden.

Für alle Fälle soll auf der Baustelle eine ausreichende Menge an Ölbinder bereitgestellt werden.

Wer ist verantwortlich für die Entwässerung von Baustellen

Grundsätzlich ist der Bauherr verantwortlich für die richtige Entsorgung der Abwässer auf der Baustelle.

Der Bauherr kann für entstandene Schäden belangt werden.

Der Bauherr erwartet vom Planer, dass dieser die Ausführung des Baus gemäß den umweltgerechten Regeln durchführt.

Der Bauherr kann die notwendigen Maßnahmen im Vertrag festlegen, damit der Planer die Entwässerung der Baustelle korrekt wahrnimmt.

Der Planer wird verpflichtet, die korrekte Entwässerung der Baustelle durchzusetzen und zu kontrollieren.

Der Planer trägt die Hauptverantwortung für eine geregelte Entwässerung der Baustelle gemäß dem Stand der Technik.

Für Bauarbeiten, bei denen Abwässer entstehen, ist ein Entwässerungskonzept auszuarbeiten.

Es ist Grundlage für die Ausschreibungen und die Werkverträge.

Das Entwässerungskonzept regelt die notwendigen Maßnahmen bei außerordentlichen Ereignissen und Störungen, sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beteiligten.

Für jedes Projekt müssen Aussagen über die anfallenden Abwässer und deren Entsorgung enthalten sein.

Der Unternehmer hat die Verantwortung, dass die Vorgaben des Entwässerungskonzeptes eingehalten werden.

Der Unternehmer setzt die Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Entwässerung auf der Baustelle um.

Der Unternehmer erteilt den Mitarbeitern die notwendigen Handlungsanweisungen.

Der Unternehmer überwacht den Betrieb der Abwasseranlagen und kontrolliert deren Funktionstüchtigkeit, insbesondere bei größeren Regenfällen.

Der Unternehmer meldet außerordentliche Ereignisse den zuständigen Behörden und trifft die notwendigen Sofortmaßnahmen.

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