Baugrubenabsicherung

Baugrubenabsicherung - BG Bau - Baugrubenwände - Bauzaun - Böschungswinkel - Böschungsrand

Die Baugrubenabsicherung nach BG Bau

Die Baugrubenabsicherung ist von der Berufsgenossenschaft BG Bau in allen Einzelheiten genau festgeschrieben.

Die Baugrubenwände müssen so gebaut werden, dass sie nicht in die Baugrube stürzen.

Die Baugrubenabsicherung mit Bauzaun

An der Baugrube zum öffentlichen Bereich hin muss diese mit einem Bauzaun abgesperrt werden.

Der Bauzaun ist eine Baugrubenabsicherung, damit Unbefugte die Baustelle nicht betreten können.

Der Bauzaun ist mit Warnschildern zu versehen.

Der Bauzaun steht auf Beton- oder Kunststoffsockeln.

Die Drahtmodule in der Modulbreite 2 Meter bis 3,50 Meter breit werden zusätzlich miteinander mit Spezialklammern aneinander montiert.

Wenn notwendig muss ein Seitenschutz um die Baugrube geführt werden.

Die Baugrube muss am Böschungsrand, der zum öffentlichen Bereich anschließt, mit einem Bauzaun abgesperrt werden.

Standsicherheit der Grubenwand

Die Standsicherheit der Grubenwand hängt von zwei entscheidenden Faktoren wie Böschungswinkel und Bodenart ab.

Eine Baugrube kann zum Einstürzen durch starke Erschütterungen oder Rammarbeiten sowie eintretendes Grundwasser gebracht werden.

Absturzsicherung der Baugrube

Ist eine Baugrube tiefer als zwei Meter und der Böschungswinkel größer als 60 Grad muss eine Absturzsicherung mindestens zwei Meter vor dem Baugrubenrand als Bauzaun aufgestellt werden.

©Deutscher Bauzeiger 16.1.1 Bauen - Baugrube - Baugrubenabsicherung

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