Altlasten

Altlasten - Grundstück - Bundesbodenschutzgesetz - BBodSchG - Grundwasser Altlastenkataster - Schadstoffe

Altlasten auf dem Baugrundstück

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) deklariert Grundstücke, auf denen früher eine Mülldeponie, eine Tankstelle oder eine chemische Fabrik betrieben wurde, als belastet.

Altlasten auf dem Baugrundstück sind Stoffe im Boden, die das Grundwasser verunreinigen und damit die Gesundheit der Menschen gefährden.

Verantwortlich für ein mit Altlasten belastetes Grundstück ist laut Ordnungsrecht der jeweilige Grundstückseigentümer.

Wer sich für ein Grundstück interessiert, auf dem beispielsweise Industriehallen stehen oder standen, sollte die Geschichte des Grundstücks prüfen und herausfinden, was in den Industriehallen hergestellt und mit welchen Stoffen dabei hantiert wurde.

Besonders wenn Chemikalien im Einsatz waren, etwa in einer ehemaligen Lack- oder Kokerei, ist es möglich, dass das Grundwasser durch diese Altlasten wahrscheinlich belastet ist.

Anwohner von Grundstücken befragen

Vorbesitzer, angrenzende Betriebe oder Anwohner können etwas über die Geschichte eines Grundstücks wissen und ihnen somit entscheidende Hinweise auf mögliche Altlasten geben.

Ansonsten kann man auch bei der Gemeinde die Vorbesitzer einsehen.

Altlastenkataster der Gemeinde einsehen

Altlastenverdachtsfälle werden in vielen Gemeinden in einem Altlastenkataster erfasst.

Zuständig für solche Altlastenkataster sind oftmals Umweltämter oder die untere Naturschutzbehörde.

Einblick in das Altlastenkataster erhält man gegen eine Gebühr.

Somit gibt es viele Möglichkeiten eventuellen Altlasten auf Ihrem Baugrund auf die Schliche zu kommen.

©Deutscher Bauzeiger 11.1.1 Bauen - Baugrube - Altlasten

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