Baustellenentwässerung

Baustellen Entwässerung - Bauen im Wasser - Bauen Grundwasser

Grundsätzlich ist der Bauherr verantwortlich für die richtige Entsorgung der Abwässer auf der Baustelle.

Die zuständige Baubehörde prüft bei jedem Bauvorhaben die für die Baustellenentwässerung vorgesehenen Maßnahmen.

Sind die anfallenden Abwässer und die vorgesehenen Maßnahmen nur ungenügend dargestellt, verlangt die Behörde von dem Bauherrn die erforderlichen Angaben nach.

Die zuständige Baubehörde muss folgende Sachverhalte bewilligen:

  • Baugrubenentwässerungen mit Pumpen
  • Grundwasserhaltungen mit Pumpen
  • Einleiten von Bauabwasser in die Kanalisationen
  • Einleiten von Bauabwasser in Gräben / Kanäle / Bäche sind grundsätzlich verboten.

Die Baustellenentwässerung spielt vor allem beim Kellerbau eine wichtige Rolle.

Die Baustellenentwässerung verhindert, dass Grundwasser in den Bereich der Baugrube eindringt und die Bauteile gefährdet.

Die Baustellenentwässerung verhindert, dass verschmutztes Abwasser in das Grundwasser eindringt.

Abwasser ist das durch häuslichen, industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändertes Wasser.

Abwässer haben oft einen hohen Gehalt an mineralischen Feinstoffen.

Solche Stoffe können die Kanalisation und die Kläranlagen durch Ablagerungen belasten.

Die Abwässer dürfen nicht direkt in Gewässer eingeleitet werden, da Fische und Wasserorganismen geschädigt werden können.

Bei Arbeiten mit frischem Beton und Zementmörtel kann alkalisches Wasser austreten und in den Boden versickern.

Werden alkalische Abwässer mit zu hohem pH-Wert in ein Gewässer geleitet, kann dies zum Absterben von Pflanzen und Fischen führen.

Grundsätzlich gilt: Abwasser vermeiden, vermindern, separat fassen, behandeln, ableiten.

Der Verbrauch von Frischwasser auf der Baustelle soll minimiert werden.

Die Baustellenentwässerung soll umweltgerecht geregelt sein.

Abwasserarten

Bei der Entwässerung von Baustellen werden folgende Abwasserarten unterschieden:

  • Baustellenabwasser: Alle auf der Baustelle anfallenden Abwasserarten
  • Baugrubenabwasser: Niederschlags-, Sicker- und Grundwasser, das sich in der Baugrube ansammelt
  • Häusliches Schmutzabwasser: Toiletten, Duschen, Küchen etc.
  • Reinigungs- und Waschabwasser
  • Niederschlagswasser

Behörden

Die zuständige Behörde prüft bei jedem Bauvorhaben die Maßnahmen, die für die Baustellenentwässerung vorgesehen sind.

Folgende Sachverhalte müssen behördlich geregelt sein:

  • Genehmigtes Einleiten von Bau-Abwasser in Oberflächengewässer
  • Genehmigtes Einleiten von Bau-Abwasser in die Kanalisation
  • Versickerung von Abwasser
  • Grundwasserhaltungen und Baugrubenentwässerungen

Merkblätter zur umweltgerechten Baustellenentwässerung sind bei der zuständigen Behörde erhältlich.

Möglichkeiten der Baustellenentwässerung

Die Baustellenentwässerung kann mit Hilfe von Sickergräben und Drainagen reguliert werden.

Mit Pumpen kann verhindert werden, dass während der Rohbauphase Grundwasser in den Bereich der Baugrube eindringt.

Wassergefährdende Stoffe wie Treibstoff, Öl oder Chemikalien müssen in dichten, resistenten und überdachten Auffangwannen aufgestellt werden.

Es dürfen nur zugelassene Tanks mit entsprechenden Auffangwannen verwendet werden.

Verunreinigte Materialien müssen in Auffangbehältern, Mulden oder auf Kunststofffolien zwischengelagert werden.

Verunreinigungen und Unfälle mit umweltgefährdenden Stoffen müssen polizeilich gemeldet werden.

Für alle Fälle soll auf der Baustelle eine ausreichende Menge an Ölbinder bereitgestellt werden.

Verantwortliche:

  • Bauherr
  • Planer
  • Unternehmer
  • bestellte Bauleiter
  • Polier
  • Baufirmen

Bauherr

Grundsätzlich ist der Bauherr verantwortlich für die richtige Entsorgung der Abwässer auf der Baustelle.

Der Bauherr kann für entstandene Schäden belangt werden.

Der Bauherr erwartet vom Planer, dass dieser die Ausführung des Baus gemäß den umweltgerechten Regeln durchführt.

Der Bauherr kann die notwendigen Maßnahmen im Vertrag festlegen, damit der Planer die Baustellenentwässerung korrekt wahrnimmt.

Planer

Der Planer wird verpflichtet, die korrekte Baustellenentwässerung durchzusetzen und zu kontrollieren.

Der Planer trägt die Hauptverantwortung für eine geregelte Baustellenentwässerung gemäss dem Stand der Technik.

Für Bauarbeiten, bei denen Abwässer entstehen, ist ein Entwässerungskonzept auszuarbeiten.

Es ist Grundlage für die Ausschreibungen und die Werkverträge.

Das Entwässerungskonzept regelt die notwendigen Maßnahmen bei außerordentlichen Ereignissen und Störungen, sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beteiligten.

Für jedes Projekt müssen Aussagen über die anfallenden Abwässer und deren Entsorgung enthalten sein.

Unternehmer

Der Unternehmer hat die Verantwortung, dass die Vorgaben des Entwässerungskonzeptes eingehalten werden.

Der Unternehmer setzt die Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Baustellenentwässerung um.

Der Unternehmer erteilt den Mitarbeitern die notwendigen Handlungsanweisungen.

Der Unternehmer überwacht den Betrieb der Abwasseranlagen und kontrolliert deren Funktionstüchtigkeit, insbesondere bei größeren Regenfällen.

Der Unternehmer meldet außerordentliche Ereignisse den zuständigen Behörden und trifft die notwendigen Sofortmaßnahmen.