Wasserhaltung

Wasserhaltung

Wenn Wasser in die Baugrube einsickert, muss es abgeleitet oder herausgepumpt werden.

Diese Maßnahmen nennt man Wasserhaltung.

Es wird zwischen offenen und geschlossenen Wasserhaltungsmaßnahmen unterschieden.

Durch Ausschwemmungen können Setzungsschäden entstehen.

Deswegen ist Wasser in der Baugrube in jedem Fall zu vermeiden.

Wasserhaltungsarbeiten

Wasserhaltungsarbeiten und das Einleiten von Wasser in Gewässer oder in die Kanalisation unterliegen den jeweiligen Landesgesetzen.

Wasserhaltungsarbeiten brauchen eine offizielle Erlaubnis.

Diese Erlaubnis kann in der Wasserbehörde beantragt werden.

Wasserhaltungsarbeiten sollen so kurz wie möglich stattfinden.

Bei Wasserhaltungsarbeiten müssen Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen getroffen werden.

Wasserhaltungsarbeiten Baugrube

Alle Wasserhaltungsmaßnahmen erfordern eine sorgfältige Planung.

Die Grundwasserbedingungen müssen vorher bekannt sein.

Die Fließrichtung des Grundwassers muss bekannt sein.

Die Bodenbeschaffenheit muss bekannt sein.

Schäden an der umliegenden Bebauung durch die Wasserhaltungsarbeiten müssen vermieden werden.

Bei starkem Wasserdrang muss die Baugrube außerdem durch Erdwälle aus fettem Lehm, Dämme oder Holz- bzw. Stahlwände umschlossen werden.

Offene Wasserhaltung

Bei der offenen Wasserhaltung reicht das Abpumpen des anfallenden Wassers aus der Baugrube.

Nahe der tiefsten Stelle wird dafür ein Schacht (Pumpensumpf) mit einer Tauchpumpe angelegt.

Der Schachtboden muss ungefähr 1 m unter der Fundamentsohle liegen.

Durch Drainleitungen oder offenen Gräben wird das Wasser dem Schacht zugeführt.

Das Wasser darf die Arbeiten in der Baugrube nicht behindern.

Das Wasser wird abgepumpt und in Gräben oder Rohrleitungen in tiefer gelegene Wasserläufe abgeleitet.

Dieses Verfahren nennt man offene Wasserhaltung.

Die offene Wasserhaltung ist die einfachste Möglichkeit, die Baugrube trocken zu halten.

Geschlossene Wasserhaltung

Wenn der Grundwasserspiegel mehr als 30 cm über der Sohle steht, ist eine Grundwasserabsenkung erforderlich.

Bei der geschlossenen Wasserhaltung werden Bohrbrunnen in einem Abstand von 5 bis 15 Meter angelegt und ständig abgepumpt.