Schnurgerüst Bescheinigung

Bescheinigung - Schnurgerüst - Gebäudeeinmessung - Feinabsteckung

Bescheinigung zum Schnurgerüst (§ 75 Abs. 6 BauO NRW)

Einige Bauämter verlangen eine Bescheinigung über die durchgeführte Feinabsteckung eines Gebäudes.

Dabei müssen die Grundrissflächen und die Höhenlage vor Ort abgesteckt sein bzw. angegeben werden.

Andere Bauämter verlangen zur Rohbauabnahme die Bescheinigung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, dass sowohl die:

  • Grundrissfläche des Gebäudes (Lage und Umring)
  • Höhenlage (Fußboden, Traufe, First) in Bezug auf NN/NHN

der Baugenehmigung entspricht.

©Deutscher Bauzeiger 31.2.7a Bauen - Baubeginn - Gebäudeeinmessung - Schnurgerüst Bescheinigung