Grenzsteine

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Die Grenzsteine auf dem Baugrundstück

In einem Baugebiet, das landwirtschaftlich genutzt wurde, sollten Sie versuchen, die Grenzsteine zu finden.

Die Grenzsteine können auch mit Erde überdeckt sein, deshalb freilegen.

Die Grenzsteine dürfen auf keinen Fall ausgegraben werden.

Sollten keine Grenzsteine aufzufinden sein, keine Panik.

Ein Baugrundstück muss von einem Vermessungsbüro eingemessen werden.

Das rechtliche Eigentum richtet sich nach dem Katasternachweis und den darin nachgewiesenen Grenzsteinen.

Kann der Grenzverlauf nicht eindeutig bezeichnet werden, hat man nach BGB § 919 Anspruch auf eine Kostenbeteiligung des Nachbarn.

©Deutscher Bauzeiger 31.2.3 Bauen - Baubeginn - Gebäudeeinmessung Grenzsteine

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