Einmessungsbescheinigung

Gebäudeeinmessung - Einmessungsbescheinigung - Vermessungsingenieur - Bauaufsichtsbehörde

Einmessungsbescheinigung eines Vermessungsingenieurs

Die Einmessungsbescheinigung eines Vermessungsingenieurs als Nachweis der Bauaufsichtsbehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Baubeginn vorzulegen.

Mit der Einmessungsbescheinigung für die Bauaufsichtsbehörde wird bescheinigt, ob die genehmigte Grundfläche und Höhenlage eingehalten wurde.

Die Einmessung soll zeitgleich mit dem Einmessen nach dem Vermessungsgesetz erfolgen, sobald der Grundriss der baulichen Anlage in der Örtlichkeit erkennbar ist.

Erforderliche Unterlagen für die Ausfertigung der Einmessungsbescheinigung:

  • Flurstücksangaben (Adresse oder Flur- und Flurstücksnummer)
  • Nachweis der Antragsberechtigung benötigen Sie ein gültiges Personaldokument
  • Nachweise Ihrer Berechtigung am Antragsflurstück
  • Vorlage von Auszügen aus der Baugenehmigung

©Deutscher Bauzeiger 31.2.9 Bauen - Baubeginn - Gebäudeeinmessung Einmessungsbescheinigung

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