Gebäudeeinmessung

Gebäudeeinmessung - Grundstück - Baubeginn - Gebäude - Gebäudeeckpunkte - Vermessungsbüro

Die Gebäudeeinmessung

Die Gebäudeeinmessung ist notwendig für das bauausführende Unternehmen, um Ihr Haus rechtwinklig auf Ihrem Grundstück zu errichten.

Die Gebäudeeinmessung wird zu Baubeginn vorgenommen.

Die Gebäudeeinmessung erfolgt, wenn der Architekt die Lage und Höhe des geplanten Gebäudes festgelegt hat.

Die Gebäudeeinmessung erfolgt erst dann, wenn die Baugenehmigung erteilt ist.

Die Gebäudeeinmessung erfolgt durch das beauftragte Vermessungsbüro.

Sie dürfen erst anfangen zu bauen, wenn auch bereits vorhandene Gebäude schon eingemessen sind.

Die Gebäudeeinmessung kann nur erfolgen, wenn wichtige Grenzsteine vorhanden sind oder rechtzeitig wieder hergestellt werden.

Die Gebäudeeinmessung wird mit Hilfe der Projektunterlagen ermittelt und die Gebäudeeckpunkte und die Höhe der Rohfußbodendecke festgestellt.

Diese werden in die Örtlichkeit übertragen und auf den Schnurgerüsten markiert.

Die Gebäudeeinmessung muss vom Bauherrn bezahlt werden.

Das Vermessungsamt kann eine Einmessbescheinigung eines Vermessungsbüros von Ihnen verlangen.

©Deutscher Bauzeiger 31.1.1 Bauen - Baubeginn - Gebäudeeinmessung

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