Gebäudeeinmessung Eckpunkte

Gebäudeeinmessung - Eckpunkte - Gebäudevermessung - Liegenschaftskataster - GÜVO - BVV - IGVB

Gebäudeeinmessung Eckpunkte

Die Verordnung zur Übernahme der Gebäudevermessungen von Privatpersonen in das Liegenschaftskataster (Gebäudeübernahmeverordnung – GÜVO) vom 10. Oktober 2005, GVBl S. 521, bildet die rechtliche Grundlage zur Übernahme von Gebäudevermessungen in das Liegenschaftskataster gem. Art. 8 Abs. 9 VermKatG i. V. m. der GÜVO.

In Ergänzung zur Gebäudeübernahmeverordnung legt die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) und der Ingenieurverband Geoinformation und Vermessung Bayern e.V. (IGVB) im gegenseitigen Einvernehmen folgende technische Mindestanforderungen fest:

Sie beschreiben den Mindestumfang und die Mindestqualität der Ergebnisse einer Gebäudeeinmessung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster.

Darüber hinausgehende Daten und höhere Qualitäten bei der Datenabgabe sind unschädlich, können jedoch nicht einseitig eingefordert werden.

Die Mindestanforderungen können im Bedarfsfall von der BVV unter Mitwirkung des IGVB fortgeschrieben werden.
Die Gebäudeeinmessung wird mit Hilfe der Projektunterlagen ermittelt und die Gebäudeeckpunkte und die Höhe der Rohfußbodendecke festgestellt.

©Deutscher Bauzeiger 32.1.1 Bauen - Baubeginn - Gebäudeeinmessung Eckpunkte