Erster Spatenstich

Erster Spatenstich - Baubeginn - Erdarbeiten - Roter Punkt - Baugenehmigung - Checkliste

Der erste Spatenstich

Ihr Baugrundstück ist noch unberührt von Bauarbeiten.

Bevor Sie den ersten Spatenstich machen oder machen lassen, sollten Sie folgendes beachten:

Nur wenn Sie den roten Punkt haben, dürfen Sie auf dem Baugrundstück den ersten Spatenstich machen.

Den Anfang des Bauens sollten Sie für sich dokumentieren.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Anlegen eines digitalen Fotoalbums
  • hat den Vorteil der Beweissicherung von Mängelaufnahmenals Video zur späteren Erinnerung
  • im Internet als Bautagebuch der Familie Mustermann

Vor dem ersten Spatenstich Checkliste

Vor dem ersten Spatenstich müssen Sie folgende Punkte abarbeiten:

Baubehördenanforderungen

Haben Sie alle Bauauflagen ausführlich gelesen?

Wurden alle Bauauflagen der Baugenehmigung in die Ausführungspläne eingezeichnet.

Wurden alle Bauauflagen mit den ausführenden Firmen besprochen?

Liegen Baugenehmigung und roter Punkt vor?

Wurde die Baubeginnsanzeige mindestens eine Woche vorher bei der Baubehörde eingereicht?

Auflagen des Naturschutzes

Beachten Sie die Baumschutzverordnung beim Fällen von Bäumen.

Beachten Sie beim Roden des Geländes den Naturschutz.

Baugrunduntersuchung

Wurden die Bodenverhältnisse geklärt?

Baugrundstück Vermessung

Ist die zu bebauende Fläche abgesteckt?

Muss das Schnurgerüst und die Höhenfestlegung vom Vermessungsamt überprüft werden?

Wurden die Bodenverhältnisse geklärt?

Überprüfen Sie die Versorgungslage Ihres Baugrundstücks

  • Abwasser
  • Regenwasser
  • Erdgasleitung
  • Trinkwasseranschluß
  • Kabelanschluss oder Telefonkabel

Forderungen der Baustellenverordnungen

Dauer der Montagearbeiten mehr als 30 Arbeitstage

Sind mehr als 20 Beschäftigte auf der Baustelle gleichzeitig tätig?

Umfang der Montagearbeiten, überschreitet voraussichtlich 500 Personentage

Anforderungen an die Baustelleneinrichtung

Muß ein Teil der öffentlichen Verkehrsfläche abgesperrt werden?

Ist die Baustelle abgesichert (Beleuchtung, Bauzaun, Schilder…)?

Wurde die Bautafel angebracht?

Haben Sie die Zufahrt für Baufahrzeuge hergestellt?

Ist Strom und Wasser an der Baustelle vorhanden?

Wenn auf der Baustelle ein Baukran aufgestellt wird, müssen Stromleitungen, die im Schwenkbereich des Auslegers des Baukrans hängen, isoliert werden.

Überprüfen Sie die Versorgungslage Ihres Baugrundstücks

  • Abwasser
  • Regenwasser
  • Erdgasleitung
  • Trinkwasseranschluß
  • Kabelanschluss oder Telefonkabel

Prüfen Sie, ob folgende Forderungen der Baustellenverordnungen vorliegen:

  • Dauer der Montagearbeiten mehr als 30 Arbeitstage.
  • Sind mehr als 20 Beschäftigte auf der Baustelle gleichzeitig tätig?
  • Umfang der Montagearbeiten, überschreitet voraussichtlich 500 Personentage.

Ist die Finanzierung und Versicherung geklärt?

Können Sie im Laufe der Abzahlung flexibel reagieren, zum Beispiel Ihren Tilgungssatz verändern?

Sprechen Sie mit Ihrem Finanzberater!

Kennen Sie die genauen Baukosten, die auf Sie zukommen werden?

Haben Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen?

Haben Sie eine Feuer-Rohbauversicherung abgeschlossen?

Haben Sie eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen?

Sind Sie bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet?

Sind eventuelle Eigenleistungen bei der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet?

©Deutscher Bauzeiger 51.1.1 Bauen - Baubeginn - Erster Spatenstich

weiterlesen Bodengutachter