Bemessungswasserstand Rechtsprechung

Bemessungswasserstand - Rechtsprechung - Höchstwasserstände - Planungsfehler - OLG

Bemessungswasserstand Rechtsprechung

Bei Einholung von Informationen über die Höchstwasserstände im Baugrund des betreffenden Baugebiets droht die Gefahr falscher Rückschlüsse.

Kommt es zum Schaden, so liegt hierin immer ein Planungsfehler.
Wenn nämlich beispielsweise nur die Wasserstandsmessungen der letzten 20 Jahre zugrunde gelegt werden.

Die Rechtsprechung fordert Informationen über die letzten 40 bis 60 Jahre
vgl. OLG Frankfurt Az. 22 U 135/07).

Gleiches gilt, wenn keine ausreichenden Sicherheitsmargen zwischen den Höchstwasserständen und der Unterkante der Sohle wegen der Kapillarwirkung des Wassers eingerechnet werden
(vgl. OLG Düsseldorf IBR 1996, 467).

Als Faustregel für eine „grundwassersichere“ Planung soll hier gelten:

Berücksichtigung der Höchstwasserstände mindestens 40 Jahre zurück; zusätzlich ein Sicherheitszuschlag von mindestens 30 cm auf den Höchstwasserstand.

OLG Düsseldorf IBR 1996, 467)

OLG Düsseldorf IBR 2000, 451.

©Deutscher Bauzeiger 16.2.4 Bauen - Baubeginn - Bemessungswasserstand Rechtsprechung

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