Baugrunduntersuchung Haftung

Baugrunduntersuchung - Haftung - Erdfall - Setzungsrisse - Bodenaustrockung

Keine Haftung des Gebäudeversicherers wegen Erdfalls bei Setzungsrissen aufgrund einer Bodenaustrocknung

Treten Setzungsrisse an einem Wohngebäude auf, weil dieses auf einem „schluffigen" Untergrund gebaut ist, der sich in einem Austrocknungsprozess befindet, hat der Eigentümer gegenüber dem Gebäudeversicherer keinen Anspruch wegen eines so genannten Erdfalls.

Ein solcher ist nur bei einem naturbedingtem Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen gegeben.

Auftretende Setzungsrisse infolge einer Bodenaustrocknung fallen nicht darunter.

OLG Koblenz

©Deutscher Bauzeiger 76.1.1 Bauen - Baubeginn - Baugrunduntersuchung Haftung

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