Baubeginnsanzeige

Baubeginnsanzeige - Anzeige - Baubeginn - Baubehörde - Bauherr - Bauvorhaben - Bauaufsichtsbehörde

Baubeginnsanzeige ab 1. Januar 2003

Der Gesetzgeber hat ab 1. Januar 2003 ein neues Formblatt für die Baubeginnsanzeige verbindlich eingeführt.

Der Gesetzgeber verlangt von den Bauherren selbst, diese Baubeginnsanzeige auszufüllen und rechtzeitig der Baubehörde einzureichen.

Bei Vorhaben geringer Schwierigkeit, darunter fallen fast alle Ein- und Zweifamilienhäuser, ist der Bauherr für die Standsicherheit selber verantwortlich.

Je nach Bundesland finden sie auf dem FORMULAR folgende Variante:

Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO)

Baubeginnanzeige zu einem nach §67 BauO NRW freigestellten Bauvorhaben

Baubeginnsanzeige (§ 75 Abs. 3 HBO)

Baubeginnanzeige Hamburg

Baubeginnanzeige, § 72 Abs. 1 BauO Bln Berlin

Baubeginnanzeige, § 72 Abs. 1 BauO Bln Sachsen usw.

Der Bauherr und die Baubeginnsanzeige

Auf dem Formblatt Baubeginnsanzeige muss künftig der Bauherr von Ein- und Zweifamilienhäusern durch Unterschrift bestätigen, dass der Nachweis für die Standsicherheit des Gebäudes von einem dazu berechtigten Sachverständigen wie Statiker gefertigt wurde.

Der Sachverständige für die Standsicherheit des Gebäudes muss durch Unterschrift bestätigen, dass er für das Bauvorhaben beauftragt wurde.

Bisher mußte der Bauherr den Beginn seines Bauvorhabens mit einer
Baubeginnsanzeige anzeigen.

Die Baubeginnsanzeige besteht auch für die Vorhaben, die im sogenannten Genehmigungs-Freistellungsverfahren errichtet werden.

Der Gesetzgeber fordert ab 1. Januar 2003 nachdrücklich, die Bauherren in die Eigenverantwortung zu nehmen.

Bauaufsichtsbehörde Baubeginnsanzeige

Der Gesetzgeber fordert ab 1. Januar 2003, dass die Bauaufsichtsbehörde diese Eigenverantwortung mit dem gebotenen Nachdruck bauaufsichtlich einfordert.

Die Bauaufsichtsbehörden sind nun verpflichtet, den rechtzeitigen Eingang der Baubeginnsanzeige und ihre Vollständigkeit zu überwachen und durchzusetzen.

©Deutscher Bauzeiger 26.1.1 Bauen - Baubeginn - Baubeginnsanzeige Bauherr

weiterlesen Baugrundstück Bäume