Baugrube

Arbeitsraum - Böschungswinkel - Baugrubenwand - Erdaushub

Der Erdaushub beginnt nach dem Abstecken der Gebäudeform mit Holzpflöcken.

Es wird zusätzlicher Arbeitsraum als Puffer dazu bemessen.

Zwischen dem Gebäude und der Baugrubenwand muss immer ein Arbeitsraum vorhanden sein.

Der Arbeitsraum in der Baugrube dient der Sicherheit und der einwandfreien Ausführung an Ihrem Gebäude bzw. Neubau.

Der Arbeitsraum in der Baugrube ist wichtig für Schalungsarbeiten, für Drainarbeiten und für Abdichtungsarbeiten.

Die Absicherung der Baugrube ist sehr wichtig, da Sie als Bauherr im Falle eines Unglücks zumindest eine Teilschuld zugesprochen bekommen.

Arbeitsraum Baugrube

Der Arbeitsraum muss immer mindestens 50 cm breit sein.

Der Mutterboden wird abgetragen und seitlich auf dem Grundstück gelagert.

Mit ihm kann der zusätzliche Arbeitsraum später wieder befüllt werden.

Der Boden wird bis auf die festgelegte Tiefe abgetragen.

Es ist sinnvoll, wenn eine weitere Person dem Baggerführer hilft.

Bei nicht bindigem Boden muss die Baugrube einen Böschungswinkel von 45 Grad haben.

Bei festeren Böden kann die Böschung auch einen Böschungswinkel bis 60 Grad haben.

Alle Gräben, die tiefer als 1,25 m sind, müssen verbaut werden, um Einsturz zu verhindern.

Am Baugrubenrand darf auf einem Streifen von 60 cm keine Last platziert werden, um ein Einbrechen oder Abrutschen der Baugrube zu verhindern.

Vorsicht vor zu großzügigem Ausheben des Arbeitsraumes durch den Tiefbauer.

Was weggeschaufelt wurde, müssen Sie auch zahlen.