Die Gewährleistung

Die Gewährleistung

Mit der Bauabnahme beginnt die Verjährungsfrist der Leistung.

Die Gewährleistung für Bauleistungen ist gesetzlich geregelt.

Die Gewährleistung ist eine Mängelhaftung, die dem Käufer bei mangelhafter Ware hilft.

Anspruch auf Gewährleistung

Für Bauverträge nach BGB gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.

Für Bauverträge nach VOB gilt eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren.

Für bestimmte Bauteile liegt die Gewährleistungsfrist bei nur 2 Jahren.

Als Grundlage wird angenommen, dass viele Baumängel erst im Laufe der Zeit und während der Nutzung des Gebäudes ersichtlich werden.

Die VOB (Verdingungsordnungen für Bauleistungen) wird in der Regel als Grundlage für Bauverträge genommen.

Die Unternehmen haben normalerweise ein Interesse daran, VOB-Verträge abzuschließen, da sie dann ein Jahr weniger für ihre Leistungen haften müssen.

Wenn der Bauvertrag gut vorbereitet ist, sollte eine Gewährleistung unproblematisch abgewickelt werden können.

Die Gewährleistung

Zunächst muss der Bauunternehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung haben.

Sie dürfen nicht sofort einen anderen Handwerker bestellen oder den Lohn kürzen.

Wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist, können Sie auch verlangen, dass das Werk neu erstellt wird.

Lesen Sie mehr über das Aufzeigen von Mängeln im Kapitel „Mängelrüge“.

Auch in der Gewährleistungsfrist meldet der Bauherr den Mangel zunächst schriftlich und mit einer festgelegten Frist.

Der Bauunternehmer hat weiterhin ein Nachbesserungsrecht.

Bei Baumängeln lohnt es sich fast immer, einen Sachverständigen zur Beratung hinzuzuziehen.

Fristen

Mit der Bauabnahme beginnen die Gewährleistungsfristen.
Für kleinere handwerkliche Leistungen gilt die Gewährleistungsfrist ab dem Rechnungsdatum.

Tipp

Notieren Sie sich den Ablauf der verschiedenen Gewährleitungsfristen, damit Sie die Leistungen vor Ablauf noch einmal überprüfen können.

Nach Ablauf der Frist gibt es keine Möglichkeiten mehr, den Mangel ohne Eigenkosten beseitigen zu lassen.