Bauabnahme Bauamt

Die Bauabnahme durch das Bauamt

Die Bauabnahme durch das Bauamt ist der Übergang von der Ausführung in die Nutzungsphase des Gebäudes.

Die Fertigstellung des Gebäudes muß dem Bauordnungsamt eine Woche vorher gemeldet werden.

Die Bauabnahme durch das Bauamt findet nach der Fertigstellung des Hauses statt.

Das Bauamt prüft, ob alle Bauvorschriften in rechtlicher und technischer Hinsicht eingehalten wurden.

Meistens finden nur stichprobenartige Kontrollen statt.

Bei Verstößen gegen Bauvorschriften müssen Sie nachträgliche Genehmigungen beantragen oder Bußgeld zahlen.

Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.

Nach der Bauabnahme durch das Bauamt wird dem Bauherrn eine so genannte Benutzungsbewilligung erteilt.

Die Bauabnahme durch das Bauamt

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass alle für die Bauabnahme benötigten Unterlagen vorhanden sind.

Diese Unterlagen sind vom Bauherrn aufzubewahren:

  • Erklärung des Entwerfers (Architekt, Bauingenieur), das nach den genehmigten Plänen gebaut wurde
  • Erklärung des Statikers, dass alle tragenden Bauteile abgenommen wurden
  • Erklärung der Bauunternehmen, dass nach den Unterlagen und den anerkannten Regeln der Technik gebaut wurde
  • Erklärung des Kaminfegers
  • Erklärung des Elektrikers
  • Erklärung des Installateurs
  • (Rohbauabnahme durch das Bauamt)
  • Nachweis über den eingebauten Beton
  • Dichtheitsnachweis (Blower-Door-Test)
  • Bescheinigungen über Sondervereinbarungen

Antrag auf vorzeitige Benutzung

Wenn Sie vor der Fertigstellung in Ihr Gebäude einziehen wollen, können Sie einen Antrag auf vorzeitige Benutzung stellen.

Sie erhalten dann vom Bauamt einen Termin zur Bauabnahme.

Sie dürfen ein Gebäude erst dann bewohnen, wenn die Nutzung ohne Gefahr für die Gesundheit möglich ist.

  • Sanitäre Anschlüsse sind fertig gestellt
  • Alle Anschlüsse funktionieren
  • Schlafgelegenheiten sind vorhanden
  • Es bestehen keine Absturzgefahren