Fehlende Sanierungsgenehmigung

Fehlen einer erforderlichen Sanierungsgenehmigung

Wenn Sie in einem Sanierungsgebiet bauen wollen, brauchen Sie nicht nur eine Baugenehmigung, sondern auch eine Sanierungsgenehmigung.

Auch wenn Sie für Ihr Bauvorhaben keine Baugenehmigung benötigen, brauchen Sie eine Sanierungsgenehmigung.

Sanierungsgenehmigung

Eine Sanierungsgenehmigung benötigen Sie für:

  • Abbruch baulicher Anlagen
  • (Nutzungs-) Änderung baulicher Anlagen
  • Errichtung baulicher Anlagen
  • Modernisierungen
  • Teilungen von Grundstücken
  • Änderung von Baulasten

Den Antrag auf Sanierungsgenehmigung müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Gemeinde einreichen.

Alle Vorlagen, die zur Beurteilung erforderlich sind, werden mit eingereicht.

Über den Antrag auf Sanierungsgenehmigung wird in der Regel einen Monat nach Eingang entschieden.

Die Sanierungsgenehmigung darf nur versagt werden, wenn die Vorhaben auf dem Grundstück eine Sanierung erschweren oder unmöglich machen.

Eine Sanierungsgenehmigung ist in der Regel gebührenfrei.

©Deutscher Bauzeiger 20.2.4 Bauamt - Unvollständige Bauvorlagen - Fehlende Sanierungsgenehmigung

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