Unbedeutende bauliche Anlagen

Unbedeutende bauliche Anlagen - Terrassen - Hofeinfahrten - Teppichstangen - Hauseingangsüberdachungen

Unbedeutende bauliche Anlagen sind genehmigungsfrei:

  • Hauseingangsüberdachungen
  • Terrassen ohne Überdachung
  • Pergolen
  • Hofeinfahrten ohne Überdachung
  • Teppichstangen

Im Außenbereich, Achtung Satire

  • Jägerstände aber nur mit Schloss, ohne Schloss ist das ein ungenehmigter Unterstand
  • Wildfütterungen, was das auch immer sein mag, vielleicht Heuhaufen, nicht über 2 Meter
  • Bienenfreistände bis zu einem Rauminhalt von 5 m³; ab 900 Bienen brauchen Sie eine Entscheidung des Gemeinderates

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