Kleine Bauvorlageberechtigung

Die kleine Bauvorlageberechtigung

Bautechniker in den Bundesländern:

Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind für die kleine Bauvorlageberechtigung zugelassen.

Die kleine Bauvorlageberechtigung gilt auch für Meister des Maurer-, Zimmerer-, Bautechniker- und Betonbauerhandwerks.

Die kleine Bauvorlageberechtigung erhält, wer ein Architektur- oder Bauingenieurstudium abgeschlossen hat, und über eine 2-3 jährige Berufserfahrung verfügt.

Die kleine Bauvorlageberechtigung gilt für:

  • Wohngebäude unter 200 qm, mit nicht mehr als zwei Wohnungen
  • gewerbliche Gebäude unter 200 qm Brutto-Grundfläche, die eingeschossig sind
  • landwirtschaftliche Betriebsgebäude unter 200 qm Brutto Grundfläche, die unter die Gebäudeklassen 1 bis 3 fallen
  • Garagen mit weniger als 200 qm Nutzfläche

©Deutscher Bauzeiger 15.2.1 Bauamt - Bauvorlageberechtigte - Kleine Bauvorlageberechtigung