Bauvorlageberechtigung

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Die Bauvorlageberechtigung

Um Genehmigungsplanungen als Planverfasser und Verantwortlicher unterzeichnen zu dürfen, braucht man in Deutschland eine Bauvorlageberechtigung.

Die Bauvorlageberechtigung ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Der Bauvorlageberechtigte ist für den Inhalt der Pläne verantwortlich.

Große Bauvorlageberechtigung

Die Große Bauvorlageberechtigung gilt für alle Bauwerke.

In der Regel verfügt über die Große Bauvorlageberechtigung, wer die Berufsbezeichnung „Architekt“ trägt und in einer Architektenkammer eingetragen ist.

Über die Große Bauvorlageberechtigung verfügt auch, wer die Berufsbezeichnung „Bauingenieur“ trägt und in einer Ingenieurkammer eingetragen ist.

Der Bauvorlageberechtigte

Der Bauvorlageberechtigte erstellt die Bauvorlagen (Genehmigungspläne).

Der Bauvorlageberechtigte ist dafür verantwortlich, dass sein Entwurf den Vorschriften entspricht.

Wenn der Bauvorlageberechtigte auf einzelnen Gebieten nicht ausreichende Kenntnisse und Sachkunde aufweist, muss er dafür Sorge tragen, geeignete Sachverständige hinzu zu ziehen.

Der Bauvorlageberechtigte ist dafür verantwortlich, dass die Beiträge der Sachverständigen mit seinen Plänen abgestimmt werden.

©Deutscher Bauzeiger 15.2.2 Bauamt - Bauvorlageberechtigte - Bauvorlageberechtigung

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