Bauvorbescheid

Bauvorbescheid

Bei Zweifeln an der Bebaubarkeit und Nutzbarkeit Ihres Grundstückes, sollten Sie einen Bauvorbescheid beantragen.

Der Bauvorbescheid gibt Ihnen von Anfang an Planungssicherheit mit Ihrem Bauvorhaben.

Der Bauvorbescheid wird mit einer Bauvoranfrage in die Wege geleitet.

Der Bauvorbescheid schafft Klarheit vor dem Antrag auf ein Baugenehmigungsverfahren.

Nicht nur Grundstückseigentümer, sondern auch Kaufinteressenten können einen Antrag auf einen Bauvorbescheid stellen.

Der Bauvorbescheid bezieht sich immer nur auf Teilaspekte und konkrete Fragestellungen zur Bebaubarkeit.

Der schriftliche Bauvorbescheid gilt je nach Bundesland für ein bis drei Jahre.

Antrag auf einen Bauvorbescheid

Die Bauvoranfrage wird schriftlich und in der Regel formlos bei dem zuständigen Bauamt gestellt.

Die Bauvoranfrage sollte alle zur Beurteilung erforderlichen Zeichnungen und Informationen beinhalten.

Die Bauvoranfrage benötigt keinen Entwurfsverfasser.

Die Gebühren für einen Bauvorbescheid fallen je nach Größe des Bauvorhabens unterschiedlich aus.

Für einen Bauvorbescheid fallen in der Regel Gebühren bis zu 250 Euro an.

Mit einem Bauvorbescheid darf noch nicht mit dem Bau begonnen werden.

©Deutscher Bauzeiger 17.1.1 Bauamt - Bauvorbescheid

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