Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren - Bauvorhaben - Bauvorschriften - Bebauungsplan

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für alle genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben, außer für „schwierige Sonderbauten“.

Dazu gehören Wohngebäude, Nebengebäude und Stellplätze.

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird hauptsächlich geprüft, ob das Bauvorhaben den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Es wird überprüft, ob das Bauvorhaben mit den örtlichen Bauvorschriften übereinstimmt.

Für alle anderen Anforderungen übernehmen Bauherr und Architekt die Verantwortung.

In der Regel müssen die bautechnischen Nachweise erst bei Baubeginn, also nach Erteilung der Baugenehmigung vorgelegt werden.

Es werden die gleichen Unterlagen wie im normalen Baugenehmigungsverfahren benötigt.

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren einen Monat.

Für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren darf das Bauvorhaben nicht dem Bebauungsplan widersprechen und die Erschließung gesichert sein.

©Deutscher Bauzeiger 12.2.6 Bauamt – Kategorien Bauverfahren - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

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