Schlichte Genehmigungsfreiheit

Die schlichte Genehmigungsfreiheit

Landesbaurecht - Genehmigungsfreiheit - Bauvorlagen

In Deutschland gibt es vier verschiedene Fälle im Landesbaurecht:

  • schlichte Genehmigungsfreiheit
  • Anzeige- oder Kenntnisfreigabeverfahren
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Herkömmliches Baugenehmigungsverfahren

Wenn für ein Bauvorhaben schlichte Genehmigungsfreiheit besteht, können Sie als Bauherr einfach losbauen, ohne vorher jemanden zu fragen.

Bei einer schlichten Genehmigungsfreiheit werden keine Bauvorlagen und keine Anträge benötigt.

In allen Bundesländern sind solche schlichten Genehmigungsfreiheiten für bestimmte Anlagen vorgesehen.

Auch bei schlicht genehmigungsfreien Bauvorhaben muss der Bauherr alle baurechtlichen Vorschriften einhalten.

Auch bei schlicht genehmigungsfreien Bauvorhaben kann die Baubehörde die nachträgliche Beseitigung fordern oder ein Ordnungsgeld anordnen, wenn gegen die baurechtlichen Vorschriften verstoßen wurde.

Durch eine schlichte Genehmigungsfreiheit hat der Bauherr alle Verantwortungen für sein Bauvorhaben selbst zu tragen.

©Deutscher Bauzeiger 12.2.1 Bauamt - Kategorien Bauverfahren - Schlichte Genehmigungsfreiheit