Genehmigungsfreiheit Photovoltaik

Die Genehmigungsfreiheit der Photovoltaikanlage

In der Regel gelten die meisten Photovoltaikanlagen und Solaranlagen als genehmigungsfrei.

Das bedeutet, dass die Baubehörden den Bau von Photovoltaikanlagen und Solaranlagen nicht auf baurechtliche Zulässigkeit überprüfen.

Trotzdem sind Photovoltaikanlagen und Solaranlagen bauliche Anlagen und müssen den Anforderungen des Baurechts entsprechen.

In jedem Bundesland herrschen zur Anbringung von Photovoltaik- und Solaranlagen allerdings unterschiedliche Regelungen.

Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die rechtlichen Bestimmungen bei ihrer zuständigen Baubehörde.

Ausnahmen von der Genehmigungsfreiheit

Ausnahmen für die Genehmigungsfreiheit von Photovoltaik und Solaranlagen bestehen bei:

  • denkmalgeschützten Gebäuden
  • unmittelbarer Nähe zu denkmalgeschützten Gebäuden

In diesem Fall muss eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorliegen.

Sprechen Sie rechtzeitig mit der zuständigen Baubehörde und lassen Sie sich beraten.

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