Abbruch baulicher Anlagen

Baubehörde - Kenntnisgabeverfahren - Bauvorschriften

Der Baubehörde zur Kenntnis geben

Im Gegensatz zum Genehmigungsverfahren wird im Kenntnisgabeverfahren der Bau nur „zur Kenntnis gegeben“.

Das bedeutet, die abzubrechenden baulichen Anlagen müssen bei der zuständigen Baubehörde zur Anzeige gegeben werden.

Auch der Abbruch von Gebäuden ist in bestimmten Fällen im Kenntnisgabeverfahren möglich.

Der Bauherr und der Architekt tragen die Verantwortung, dass alle Bauvorschriften eingehalten werden.

In der Regel können Sie einen Monat nach der Anzeige bei der Gemeinde mit den Abbrucharbeiten beginnen.

Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren

Sie benötigen den Vordruck „Abbruch baulicher Anlagen“ und alle sonstigen benötigten Bauvorlagen.

Angaben zum Abbruch baulicher Anlagen:

  • Bauherr
  • Grundstück
  • Nutzung der abzubrechenden baulichen Anlage
  • Gebäudeklasse
  • Fachunternehmer
  • Übersichtsplan mit Darstellung der abzubrechenden Anlage

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