Erhebungsbogen Baugenehmigung

Erhebungsbogen für Baugenehmigung

Wenn Sie einen Bauantrag stellen, ist es erforderlich, einen statistischen Erhebungsbogen mit einzureichen.

Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, durch welche Wohn- oder Nutzraum geschaffen wird, werden in Deutschland statistisch erfasst.

Die statistischen Angaben aus dem Erhebungsbogen werden an das Amt für Statistik / das Statistische Landesamt weitergeleitet.

Der Bauherr und die Baubehörden sind dem Gesetz nach zur Auskunft verpflichtet.

Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen liefern wichtige Aussagen zur Bautätigkeit sowie der Wirtschaftsentwicklung einer Region.

Das benötigte Formular ist der Erhebungsbogen für die Baugenehmigung gemäß §17 des Bundesstatistikgesetzes.

Der Erhebungsbogen wird zusammen mit den Bauvorlagen des Bauantrags eingereicht.

Vorlagen für den Erhebungsbogen für die Baugenehmigung erhalten Sie zum Beispiel hier:

www.statistik-bw.de

Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen werden vom Amt für Statistik ausgewertet.

Alle Angaben aus den Erhebungsbögen unterliegen der Geheimhaltung und werden nicht veröffentlicht.

Die Erhebungsbögen für die Baugenehmigung werden nach Erfassung der Daten in die Statistik vernichtet.

©Deutscher Bauzeiger 21.2.1 Bauamt – Baustatistik – Erhebungsbogen Baugenehmigung

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