Bauaufsichtliches Verfahren

Bauaufsichtliches Verfahren - Baugenehmigung - Bauantrag - Bauaufsichtsbehörde - Bauvorhaben

Bauaufsichtliches Verfahren

Wie erhalte ich eine Baugenehmigung?
Für die Baugenehmigung eines Vorhabens kommen unterschiedliche bauaufsichtliche Verfahren in Betracht, die grundsätzlich beantragt werden müssen.

Unterschieden wird hinsichtlich des Aufwandes nach Regelverfahren, vereinfachtem Verfahren, Anzeige- und Vorbescheidsverfahren.

Bauantrag stellen

Mit dem Bauantrag sind alle, für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.

Beurteilung der Zulässigkeit

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren, ob die beantragte Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Jedes beantragte Bauvorhaben ist daher entsprechend der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit zu beurteilen - bezogen auf den jeweiligen Standort.

Da diese Prüfung im Allgemeinen die Einbeziehung weiterer Ämter erforderlich macht, kann sich der Prüfprozess über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Wenn die erforderlichen positiven Stellungnahmen der Ämter vorliegen und dem Vorhaben keine anderen Belange entgegenstehen, wird eine Baugenehmigung beziehungsweise die Baufreigabe erteilt.

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