Gebühren Bauantrag

Gebühren Baugenehmigung - Baubehörden - Antragsteller - Gebührenbescheid

Die Gebühr für die Erteilung einer Baugenehmigung

Die Baubehörden verlangen eine Gebühr für die Erteilung einer Baugenehmigung.

Der Antragsteller muss alle Gebühren zahlen, die durch die Bearbeitung des Bauantrags entstehen.

Auch für die Mitteilung, dass Sie kein Baugenehmigungsverfahren benötigen, müssen Sie Gebühren zahlen.

Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit Ihrer Baugenehmigung.

Im Normalfall schicken die Behörden die Baugenehmigung erst raus, wenn die Rechnung bezahlt wurde.

Deswegen ist es umso wichtiger, die Gebühren für den Bauantrag so schnell wie möglich zu bezahlen.

Die Gebühren für den Bauantrag

Die Gebühren für den Bauantrag fallen immer unterschiedlich aus.

Viele Faktoren kommen zusammen und müssen berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Faktoren für die Gebühr des Bauantrags sind:

  • die Gebührenordnung der zuständigen Gemeinde
  • die Gebührenordnung der zuständigen Baubehörde
  • der umbaute Raum des Bauvorhabens
  • eventuelle weitere genehmigungspflichtige Gebäude auf dem Grundstück
  • eventuell weitere Genehmigungen erforderlich für z.B. Wärmepumpe
  • der Wert des Gebäudes / Rohbaukosten
  • Bauanzeige oder Baugenehmigung?
  • Weitere Sondergenehmigungen

©Deutscher Bauzeiger 14.2.1 Bauamt -Bauamt und Gebühren für den Bauantrag

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