Erschließungsbeitrag

Erschließungsbeitrag - Erschließung - Gebühren - Erhebung - Beitrag

Erschließungsbeitrag

Es gibt Fälle, in denen Gemeinden eingefallen ist, eine Strasse aus den 1930 Jahren Erschließungsbeiträge in 2005 einzufordern.

Mit dem Erschließungsbeitrag finanziert die Kommune die Erschließung von Grundstücken, insbesondere Baugrundstücken.

Der Erschließungsbeitrag wird an die Kommune bezahlt und ist eine Kommunalabgabe.

Der Erschließungsbeitrag wird vom Grundstückseigentümer bezahlt.

Zur technischen Erschließung gehören:

  • Kanalisation
  • Wegebau

Zur verkehrsmäßigen Erschließung gehört der Anschluss an das Wegenetz.

Der Erschließungsbeitrag wird von der Kommune für die Instandhaltung und Erstellung von Straßen, Wegen, Grünflächen erhoben.

Erschließungsbeiträge können für den erstmaligen Bau von Straßen oder Erschließungsanlagen erhoben werden.

Erschließungsbeiträge können für die Verbesserung oder den Ausbau einer bereits erstellten Straße oder Erschließungsanlage erhoben werden.

Erschließungsbeiträge

Die Erhebung des Erschließungsbeitrages hat einen nicht unerheblichen Anteil an den Grundstückskosten.

Die Erhebung des Erschließungsbeitrages kann auch noch Jahrzehnte später erhoben werden, wenn alle Straßen endgültig fertig gestellt wurden.

©Deutscher Bauzeiger 14.2.3 Bauamt - Gebühren Bauantrag - Erschließungsbeitrag

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